...zum Online-Kleinanzeigen-Markt der Gemeinde 35287 Amöneburg und Umgebung!
"Wir starten mit 160 Rubriken"
Natürlich gibt es in den verschiedensten Online-Portalen bereits die Möglichkeit, Kleinanzeigen aufzugeben und/oder über Auktionshäuser seine "Waren" zum Verkauf anzubieten. Aber mal ganz ehrlich: Mir nützt ein noch so gutes Angebot überhaupt nichts, wenn der Anbieter zu weit weg ist. Immer wieder scheitert das Geschäft oder die Abwicklung, weil ganz einfach die Entfernung zu groß ist. Gerade bei größeren Artikeln, die schlecht für den Versand geeignet sind, ist ein Vor-Ort-Termin inkl. Begutachtung von wesentlichem Vorteil. Des Weitern kann man sich bei diesem Vor-Ort-Termin einen viel besseren Eindruck über die Qualität und Funktionsweise eines Artikels machen, als wenn dazu lediglich Bilder zur Verfügung stehen.
Aus zahlreichen Gesprächen mit anderen Eltern konnte ich erfahren, dass viele vor dem gleichen Problem stehen!
"Wie werde ich meine meist noch neuwertige "Baby- und Kinderkleidung", das "Baby- und Kinderspielzeug", den "Kinderwagen", die "Babyschale", den "Kindersitz" oder "die Wiege" etc. wieder los?
Sprich: "Wo biete ich meine komplette Ausstattung zum Verkauf an?"
Antwort: "Genau hier..."
Der Kleinanzeigen-Markt der Gemeinde 35287 Amöneburg (Kreis Marburg) ist deshalb, wie der Name schon vermuten läßt, auf die Region Marburg-Biedenkopf, Gießen, Schwalm-Eder-Kreis, Vogelsberg etc. begrenzt (angrenzende Kreisgebiete).
Diese Einschränkung gilt allerdings nur für den "Verkäufer", also die Person, die eine Anzeige aufgeben möchte. Ein späterer Ausbau der Regionen wäre ohne weiteres möglich.
Das gleiche gilt für die Unterteilung der Anzeigen in einzelne Rubriken. Beginnen werden wir mit "120 Rubriken inkl. der Baby- u. Kinder-Rubrik", da die Idee zu diesem Kleinanzeigen-Markt aus dem oben genannten Grund entstand.
Aber auch für diesen Punkt gilt: "Ein Ausbau der Rubriken ist möglich!"; vorausgesetzt, das Portal wird genutzt.
Für Anregungen, Fragen, Vorschläge für neue Rubriken, etc. bitte ich um Nachrichten über den Kontakt-Bereich.
Eine BITTE:
Da ich dieses Portal in meiner Freizeit betreue, bitte ich um Nachsicht, wenn die Freischaltung eines neuen Benutzers etwas dauern kann!!!
Um die Möglichkeit von Spam-Einträgen im Kleinanzeigenmarkt zu minimieren, habe ich mich für eine manuelle Freischatlung entschieden.
Des Weiteren werde ich keine E-Mails beantworten, in denen Fragen zu den angebotenen Artikeln gestellt werden; richten Sie diese Fragen bitte direkt an den "Verkäufer"
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Kurz zusammengefasst:
- Kostenlose Standard-Anzeigen aufgeben (Privatpersonen)
- Wir starten mit 160 Rubriken inkl. "Baby und Kinder"
- Das Inserat bleibt bis zu 30 Tage online
- Sie können Ihr Angebot jederzeit verwalten und auch abstellen.
- Kleinanzeigen sowie Werbung von Gewerbetreibenden sind kostengünstig.
- Gemeinde 35287 Amöneburg
- Kreis Marburg-Biedenkopf und angrenzende Landkreise
- Ausbau der Regionen und Rubriken jederzeit möglich
Wichtig, bitte lesen:
Der Käufer erwirbt die Ware direkt vom Verkäufer unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung.Ich stelle lediglich dieses Portal und die technischen Rahmenbedingungen zur Verfügung.
Dies bedeutet, dass dieses Portal eine Art Vermittlungsstelle für den Käufer und Verkäufer darstellt, und ich keine Gewähr für Alter, Zustand oder Wert der Ware übernehme. Erläuterungen zur Ware erfolgen ggf. unverbindlich, es handelt sich dabei nicht um eine fachliche Beratung.
Beachten Sie bitte die nachfolgenden Anmerkungen zum Thema Gewährleistung!
Gewährleistung:
Gewährleistung" bedeutet, dass der Verkäufer dafür einsteht, dass die gehandelte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Der Verkäufer haftet daher für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, auch für solche, die sich erst später bemerkbar gemacht haben (sog. versteckter Mangel). Der Zustand der Ware zum Zeitpunkt der Übergabe ist dabei entscheidend. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit 1.1.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren auf 12 Monate verkürzt werden. Bei etwaigen Mängeln muss IMMER beim Händler reklamiert werden.Auch beim Kauf von neuen oder gebrauchten Waren von Privat an Privat gilt die gesetzliche Gewährleistung. Allerdings lässt es das Gesetz, anders als beim Verkauf von Unternehmern i.S.d. BGB zu, dass in diesen Fällen die Gewährleistung ganz oder teilweise ausgeschlossen werden kann. Ohne einen solchen expliziten Ausschluss gilt allerdings die gesetzliche Gewährleistung (2 Jahre, sowohl bei neuen wie gebrauchten Waren). Dies wird sehr häufig bei Privatverkäufen (und auch Internetauktionen) übersehen und wer als Verkäufer vergisst, einen entsprechenden teilweisen oder vollständigen Gewährleistungsausschluss in den Kaufvertrag aufzunehmen, kann bei Lieferung mangelbehafteter Ware unter Umständen auch noch nach 2 Jahren Probleme bekommen.





